Gesetze / Landesrecht Bayern / Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
BSOAnlage Anlage A Schallzeichen
Stand: 25.08.2026
A. Schallzeichen der Fahrzeuge
Schallzeichen
Bedeutung des Schallzeichens
Artikel
–
ein kurzer Ton
„Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“
4.02
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayBodSchO--1976/anlage#abs-1 (1)
– –
zwei kurze Töne
„Ich richte meinen Kurs nach Backbord“
4.02
(1)
„Die Vorbeifahrt soll Steuerbord an Steuerbord stattfinden“
6.04
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayBodSchO--1976/anlage#abs-4 (4)
10.04
(1)
– – –
drei kurze Töne
„Meine Maschine geht rückwärts“
4.02
(1)
– – – –
vier kurze Töne
„Ich bin manövrierunfähig“
4.02
(1)
—
ein langer Ton
„Achtung“ oder „Ich halte meinen Kurs bei“
4.02
(1)
„Hafenausfahrtsignal“
6.10
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayBodSchO--1976/anlage#abs-2 (2)
„Nebelsignal der Fahrzeuge, ausgenommen der Vorrangfahrzeuge“
6.14
(1)
„Brückendurchfahrtssignal“
10.05
(1)
— —
zwei lange Töne
„Nebelsignal der Vorrangfahrzeuge“
6.14
(2)
— — —
drei lange Töne
„Hafeneinfahrtsignal der Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und Fahrzeuge in Not“
6.10
(2)
— — — …
Folge langer Töne
„Notsignal der Fahrzeuge“
6.16
B. Schallzeichen der Anlagen
– – – – – –
zwei kurze Töne, dreimal in der Minute oder anhaltendes Läuten mit einer Glocke
„Nebelsignal der Häfen, Landestellen und Nebelwarnanlagen“
4.03