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BSO

Art 13.05 Höchstzulässiges Betriebsgeräusch

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach EN ISO 2922:2000 72 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche die Lärmemissionen mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.

Art 13.04 Art 13.06