Gesetze / Landesrecht Bayern / Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
BSOArt 12.01 Patentpflicht
Stand: 25.08.2026
Zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 m 2 Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.