Gesetze / Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Butt/KäseuaPrV

§ 1 Begriffsbestimmungen

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/butt_k_seuaprv/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Im Sinne dieser Verordnung sind

1.
Butter: Markenbutter im Sinne der Butterverordnung,
2.
Käse: Käse im Sinne der Käseverordnung,
3.
andere Milcherzeugnisse: Milcherzeugnisse im Sinne der Milcherzeugnisverordnung, soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/butt_k_seuaprv/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Im Sinne dieser Verordnung sind ferner

1.
Hersteller: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse herstellen und direkt an Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,
2.
Absatzzentralen: Unternehmen, die anstelle von Herstellern Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse direkt an andere Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,
3.
Händler: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse an eigene Niederlassungen oder Filialen oder an Wiederverkäufer, Verarbeiter, Verpacker, gewerbliche Verwender oder Großverbraucher liefern, ohne Hersteller oder Absatzzentrale zu sein.
§ 2