Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin Brau/MälzAusbV 2007 § 2 Ausbildungsdauer Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert drei Jahre.