§ 2 Brau/MälzAusbV 2007 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.