Gesetze / Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
BioSt-NachV§ 20 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/biost-nachv--2009/20#abs-1 (1) Nachhaltigkeitsnachweise sind unwirksam, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/biost-nachv--2009/20#abs-2 (2) Sofern der Nachhaltigkeitsnachweis ausschließlich nach Absatz 1 Nummer 2 unwirksam ist, entfällt der Anspruch auf die Zahlung nach den Bestimmungen für Strom aus Biomasse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der für die Anlage jeweils anzuwendenden Fassung für den Strom aus der Menge flüssiger Biomasse, auf die sich der unwirksame Nachhaltigkeitsnachweis bezieht. Der Anspruch auf den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen nach § 27 Absatz 4 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung entfällt darüber hinaus endgültig, wenn
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 20 BioSt-NachV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 12.10.2016 – VIII ZR 141/15Einspeisevergütung für aus flüssiger Biomasse erzeugten Strom: Vergütungsanspruch bei Verwendung eines Gemischs aus zertifizierter und nicht zertifizierter BiomasseZitiert von 1
- OLG Brandenburg, 08.06.2021 – 6 U 111/19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.