Gesetze / Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
BioSt-NachV§ 10 Bonus für nachwachsende Rohstoffe
Für Strom aus flüssiger Biomasse besteht der Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe nach § 27 Absatz 4 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung nur, wenn die Anforderungen nach den §§ 3 bis 8 erfüllt werden.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 10 BioSt-NachV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 12.10.2016 – VIII ZR 141/15Einspeisevergütung für aus flüssiger Biomasse erzeugten Strom: Vergütungsanspruch bei Verwendung eines Gemischs aus zertifizierter und nicht zertifizierter BiomasseZitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 16.05.2018 – 27 U 2/14Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 20.05.2015 – I-27 U 2/14
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