§ 2 Sitz des Deutschen Bundestages
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/berlin_bonng/2#abs-1 (1) Sitz des Deutschen Bundestages ist die Bundeshauptstadt Berlin.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/berlin_bonng/2#abs-2 (2) Diese Sitzentscheidung wird vollzogen, sobald der Deutsche Bundestag festgestellt hat, daß die erforderlichen Voraussetzungen für seine Arbeitsfähigkeit in der Bundeshauptstadt Berlin hergestellt sind.