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rbb-Staatsvertrag

§ 52 Geltungsdauer und Kündigung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vt-rbb_staatsvertrag--2023/52#abs-1 (1) Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vt-rbb_staatsvertrag--2023/52#abs-2 (2) Mit Wirksamwerden der Kündigung tritt dieser Staatsvertrag außer Kraft und es findet eine Vermögensauseinandersetzung statt.

§ 51 § 53