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§ 52 rbb-Staatsvertrag (Brandenburg) — Geltungsdauer und Kündigung

Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden.

(2) Mit Wirksamwerden der Kündigung tritt dieser Staatsvertrag außer Kraft und es findet eine Vermögensauseinandersetzung statt.