Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Lehramtsstudienverordnung

LSV

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 23.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vo-lsv--2013/1#abs-1 (1) Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen an die lehramtsbezogenen Studiengänge an den Hochschulen im Land Brandenburg und lehramtsbezogenen Masterabschlüsse, mit denen die Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen im Land Brandenburg erworben wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vo-lsv--2013/1#abs-2 (2) Soweit das Lehramtsstudium durch besondere Formate, Gestaltungen oder Fächerverbindungen nicht den Vorgaben dieser Verordnung entspricht, kann das für Schule zuständige Ministerium Abweichungen zulassen, sofern die Gleichwertigkeit der Anforderungen und der Inhalte des Studiums gewährleistet ist.

§ 2