Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen
BOP§ 24 Arbeitsgruben
Stand: 02.08.2026
Die Ausführung und die Abmessung der Arbeitsgruben hat nach TGL 7461 zu erfolgen. Ist nach den Grundsätzen der TGL 7461 zu gestalten.