Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hochschulzulassungsverordnung
HZV§ 12 Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote)
Stand: 02.08.2026
Die Einzelheiten zur Ermittlung und zum Nachweis der Durchschnittsnote ergeben sich aus der Anlage 1.
Einzelnorm
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hochschulzulassungsverordnung
HZVStand: 02.08.2026
Die Einzelheiten zur Ermittlung und zum Nachweis der Durchschnittsnote ergeben sich aus der Anlage 1.
Einzelnorm