Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Eigenbetriebsverordnung
EigV§ 2 Zusammenfassen von Eigenbetrieben
Stand: 02.08.2026
Mehrere Eigenbetriebe einer Gemeinde können zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst werden. Eigenbetriebe einer Gemeinde mit gleicher Art und Aufgabenstellung sollen zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst werden.