Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hoheitszeichen-Gesetz
HzG§ 3 Landesflagge
Stand: 30.07.2026
Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben - oben rot, unten weiß - und trägt in der Mitte das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuchs ist wie drei zu fünf (Anlage 2).