Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hoheitszeichen-Gesetz
HzG§ 2 Landeswappen
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bb-hzg--1991/2#abs-1 (1) Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler (Anlage 1).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bb-hzg--1991/2#abs-2 (2) Die Urzeichnung des Wappens wird im Bandenburgischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt.