Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hoheitszeichen-Gesetz

HzG

§ 2 Landeswappen

Stand: 21.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bb-hzg--1991/2#abs-1 (1) Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler (Anlage 1).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bb-hzg--1991/2#abs-2 (2) Die Urzeichnung des Wappens wird im Bandenburgischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt.

§ 1 § 3