Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HG 2023/2024
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)
21 Normen · Ausgangsfassung vom 16.12.2022 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Feststellung des Haushaltsplanes
- § 2 Kreditermächtigungen
- § 3 Tilgungsplan
- § 4 Gewährleistungen
- § 5 Sonstige Gewährleistungen
- § 6 Grundsätze für neue Steuerungsinstrumente
- § 7 Neue Steuerungsinstrumente im Bereich des Landtages, des Verfassungsgerichts und des Landesrechnungshofes
- § 8 Besondere Regelungen für den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
- § 9 Mehrausgaben, Komplementärmittel
- § 10 Sonderfinanzierungen
- § 11 Industrieansiedlungsverträge
- § 12 Besondere Regelungen für Zuwendungen
- § 13 Personalwirtschaftliche Regelungen
- § 14 Besondere Regelungen für Planstellen und Stellen
- § 15 Ausbringung zusätzlicher Leerstellen
- § 16 Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente an Beamtinnen und Beamte
- § 17 Verbilligte Veräußerung und Nutzungsüberlassung von Grundstücken
- § 18 Besondere Regelungen für geheim zu haltende Ausgaben
- § 19 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
- § 20 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen
- § 21 Inkrafttreten
- Anlage Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2024 Gesamtplan
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 21 neueste Änderung
- 01.08.2026 — 18 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 14 weitere
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Stand der amtlichen Fassung
25.07.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 43], S.; ber. [Nr. 47])
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Historischer Änderungsnachweis
26.02.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 26.02.2024
§§ 1, 2, 10 geändert; Anlage neu gefasst
GVBl. I 2024, Nr. 07, S. 1
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).