Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bauordnung
BbgBO§ 35 Leitungen, Schächte und Kanäle für technische Gebäudeausrüstungen
Für § 35 BbgBO liegt kein Text vor zum Stichtag 30.07.2026.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.