Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bauordnung
BbgBO§ 32 Abschlüsse von Öffnungen, Fenster und Kellerlichtschächte
Für § 32 BbgBO liegt kein Text vor zum Stichtag 26.07.2026.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.