Gesetze / Augenoptikermeisterverordnung AugOptMstrV § 3 Gliederung des Teils I Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.07.2026. Zur aktuellen Fassung → Der Teil I der Meisterprüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.