Gesetze / Zweiradmechanikermeisterverordnung
ZwrMechMstrV§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Zweiradmechaniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
Stand: 01.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZwrMechMstrV%202022/9#abs-1 (1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Zweiradmechaniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Zweiradmechaniker-Handwerk Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente und sicherheitsrelevante Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZwrMechMstrV%202022/9#abs-2 (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Zweiradmechaniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
Änderungsverlauf
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23.11.2021 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2021 (BGBl. I 4952)
BGBl. 2021 I S. 4952
BGBl. 2021 I S. 4952
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