Gesetze / ZweiradFortbV · BGBl I 2013, 214

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – motorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – motorisierte Zweiradtechnik

13 Normen · ausgefertigt 13.02.2013 · letzte Änderung 10.01.2020 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
  3. § 2Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 3Struktur der Prüfungsinhalte
  5. § 4Durchführung der Prüfung
  6. § 5Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Technik“
  7. § 6Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“
  8. § 7Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  9. § 8Bewerten der Prüfungsleistungen
  10. § 9Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  11. § 10Zeugnisse
  12. § 11Wiederholung der Prüfung
  13. § 12Übergangsvorschriften
  14. § 13Inkrafttreten
  15. Anlage 1(zu den §§ 8 und 9) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  16. Anlage 2(zu § 10) Zeugnisinhalte

Änderungsverlauf

  1. 10.01.2020 — 8 Normen geändert · §§ 4, 7, 8, 9 und 4 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.