Gesetze / Landesrecht Bayern / Zweckvermögensgesetz
ZweckVermGArt 2 Wettbewerbsneutralität
Stand: 25.08.2026
Die Landesbodenkreditanstalt führt ihre Aufgaben wettbewerbsneutral durch. Die Wettbewerbsneutralität wird durch die Aufsichtsbehörde der Landesbank überwacht.