Gesetze / Landesrecht Bayern / ZweckVermG · GVBl. S. 602, BayRS 762-7-F

Gesetz über die Bildung eines Zweckvermögens durch Übertragung von Treuhandforderungen des Freistaates Bayern in das haftende Eigenkapital der Bayerischen Landesbank Girozentrale

4 Normen · ausgefertigt 23.07.1994 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Art 1 Bildung und Verwaltung von Zweckvermögen
  3. Art 2 Wettbewerbsneutralität
  4. Art 3 Ausfallbürgschaft
  5. Art 4 Inkrafttreten
  6. Schlussformel