Gesetze / Landesrecht Bayern / ZweckVermG · GVBl. S. 602, BayRS 762-7-F
Gesetz über die Bildung eines Zweckvermögens durch Übertragung von Treuhandforderungen des Freistaates Bayern in das haftende Eigenkapital der Bayerischen Landesbank Girozentrale
4 Normen · ausgefertigt 23.07.1994 · Änderungen