Gesetze / Zwangsverwalterverordnung
ZwVwV§ 2 Ausweis
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BGH, 11.08.2010 – XII ZR 181/08Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung gezogene Nutzungen eines Gewerbegrundstücks nach Aufhebung des ZwangsverwaltungsverfahrensZitiert von 22
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Verwalter erhält als Ausweis eine Bestallungsurkunde, aus der sich das Objekt der Zwangsverwaltung, der Name des Schuldners, das Datum der Anordnung sowie die Person des Verwalters ergeben.