Gesetze / Zustellungsvordruckverordnung
ZustVV§ 3 Übergangsregelung
Stand: 01.08.2025
Die Vordrucke nach den Anlagen 1 und 2 jeweils in der bis einschließlich 31. Juli 2025 geltenden Fassung können bis einschließlich 31. Juli 2026 weiterverwendet werden.