Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht
ZustVOSchAuf§ 3 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen