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§ 3 ZustVOSchAuf (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten

Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

des Landes Nordrhein-Westfalen