Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht
ZustVO AtStrlSch§ 5 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZustVO%20AtStrlSch/5#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZustVO%20AtStrlSch/5#abs-2 (2) Das für den Arbeitsschutz zuständige Ministerium berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2027 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Der Minister des Innern
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz