Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ZustVO AtStrlSch · GV. NRW. S. 238

Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts

5 Normen · Ausgangsfassung vom 02.05.2023 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Aufgaben auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts
  3. § 2 Sonstige Rechtsvorschriften
  4. § 3 Bestimmung von Zuständigkeiten
  5. § 4 Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten
  6. § 5 Inkrafttreten, Berichtspflicht
  7. Anlage 1 Anlage 1
  8. Anlage 2 Anlage 2

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    10.07.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.07.2025, Artikel 5

    GV. NRW. S. 633 Quelle (GV. NRW.)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    01.07.2025 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 10.06.2025, Artikel 4

    GV. NRW. S. 530

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).