Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zuständigkeitsverordnung Arbeits- und technischer Gefahrenschutz
ZustVO ArbtG§ 2 Sonstige Rechtsvorschriften
Stand: 26.08.2026
Zuständigkeiten auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253) in der jeweils geltenden Fassung und anderer gesetzlicher Bestimmungen sowie die Zuständigkeiten im Atom- und Strahlenschutzrecht werden durch diese Verordnung nicht berührt.