Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
ZustV-LM§ 15 Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
Stand: 25.08.2026
Die Befugnisse zur
1. Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 AzV),
2. Verlängerung der Arbeitszeit bei Dienst in Bereitschaft (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AzV),
3. Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV) und
4. Festsetzung der Obergrenze für die Übertragung von Arbeitszeitguthaben über den Abrechnungszeitraum hinaus (§ 7 Abs. 5 Satz 3 AzV)
werden den nachgeordneten Behörden jeweils für ihre Beamtinnen und Beamten übertragen.