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§ 15 ZustV-LM (Bayern) — Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung

Verordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Befugnisse zur

1. Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 AzV),

2. Verlängerung der Arbeitszeit bei Dienst in Bereitschaft (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AzV),

3. Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV) und

4. Festsetzung der Obergrenze für die Übertragung von Arbeitszeitguthaben über den Abrechnungszeitraum hinaus (§ 7 Abs. 5 Satz 3 AzV)

werden den nachgeordneten Behörden jeweils für ihre Beamtinnen und Beamten übertragen.