Gesetze / Landesrecht Bayern / StMB Zuständigkeitsverordnung Beamtenrecht
ZustV-BM§ 11 Trennungsgeldrechtliche Zuständigkeiten
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZustV-BM/11#abs-1 (1) Die Befugnisse nach § 2 Abs. 2 Satz 3, § 3 Abs. 1 Satz 4 und § 4 Abs. 8 der Bayerischen Trennungsgeldverordnung werden den Beschäftigungsbehörden übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZustV-BM/11#abs-2 (2) Abweichend von Abs. 1 werden die dort genannten Befugnisse den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Behörden für die Beamten und Beamtinnen der den Regierungen nachgeordneten Behörden der Staatsbauverwaltung übertragen.