Die höheren Straßenverkehrsbehörden und die oberste Straßenverkehrsbehörde nehmen die Aufgaben wahr, welche die Straßenverkehrs-Ordnung den höheren Verwaltungsbehörden und der zuständigen obersten Landesbehörde zuweist. Die höheren Straßenverkehrsbehörden erfüllen auch die Aufgaben zur Kennzeichnung von nummerierten Bedarfsumleitungen für den Autobahnverkehr.