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Art 5 ZustGVerk (Bayern) — Höhere und Oberste Straßenverkehrsbehörden

Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-1-I/B

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die höheren Straßenverkehrsbehörden und die oberste Straßenverkehrsbehörde nehmen die Aufgaben wahr, welche die Straßenverkehrs-Ordnung den höheren Verwaltungsbehörden und der zuständigen obersten Landesbehörde zuweist. Die höheren Straßenverkehrsbehörden erfüllen auch die Aufgaben zur Kennzeichnung von nummerierten Bedarfsumleitungen für den Autobahnverkehr.