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Art 1 ZustGVerk (Bayern) — Oberste Landesbehörden

Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-1-I/B

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Oberste Landesbehörden auf dem Gebiet des Verkehrswesens sind das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.