Gesetze / Gesetz zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten Rückerstattungsgerichte auf den Bundesgerichtshof (Artikel 9 d. Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes)

ZustÜblG

§ 3

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Zust%C3%9CblG/3#abs-1 (1) Die weitere Beschwerde und die Revision finden ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes statt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Zust%C3%9CblG/3#abs-2 (2) Das Oberlandesgericht ist zu einer Änderung seiner der weiteren Beschwerde unterliegenden Entscheidung nicht befugt.

§ 2 § 4