Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz
ZustÜVOJu§ 5 (Inkrafttreten und Außerkrafttreten)
Stand: 26.08.2026
Für § 5 ZustÜVOJu liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.