Gesetze / Zucker-Denaturierungsprämienverordnung

ZuckDenatPräV

§ 4 Anträge

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZuckDenatPr%C3%A4V/4#abs-1 (1) Die Erteilung eines Prämienbescheides ist nach vorgeschriebenem Muster bei der Bundesanstalt zu beantragen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZuckDenatPr%C3%A4V/4#abs-2 (2) Die Mitteilung über die Übertragung des sich aus dem Prämienbescheid ergebenden Rechtes auf einen Dritten ist unter gleichzeitiger Vorlage des Prämienbescheides an die Bundesanstalt zu richten.

§ 3 § 5