Gesetze / Zuteilungsgesetz 2007
ZuG 2007§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 nationale Ziele für die Emission von Kohlendioxid in Deutschland sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgabe von Emissionsberechtigungen an die Betreiber von Anlagen festzulegen, die Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, unterfallen.
Änderungsverlauf
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21.07.2011 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I 1475)
BGBl. 2011 I S. 1475
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