Gesetze / Zollverwaltungsgesetz

ZollVG

§ 21 Persönliche Beschränkungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Personen dürfen in Freizonen nur mit besonderer Erlaubnis des Hauptzollamts wohnen. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Zollbelange nicht entgegenstehen.

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