Gesetze / Zolldienstkleidungszuständigkeitsanordnung
ZollDKlZustAnO§ 1
Stand: 10.06.2019
Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung erlässt die Generalzolldirektion mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen.