Gesetze / Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung

ZertVerwV

§ 8 Juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter

Stand: 17.12.2021

Bund

Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder nach § 7 einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.

§ 7 § 9