Gesetze / Zahntechnikermeisterverordnung

ZahntechMstrV

§ 4 Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I

Stand: 01.08.2025

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZahntechMstrV%202025/4#abs-1 (1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten im Zahntechniker-Handwerk meisterhaft verrichtet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZahntechMstrV%202025/4#abs-2 (2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in ein Meisterprüfungsprojekt nach § 5 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 6. Das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch bilden einen Prüfungsbereich.

§ 3 § 5