Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 74b
Stand: 17.12.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 02.02.2012 – V ZB 159/11Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlagsversagungsantrag bei einem Meistgebot eines von mehreren gleichrangigen Grundschuldgläubigern
- BVerfG, 26.10.2011 – 2 BvR 1856/10Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts im Zwangsversteigerungsverfahren - Zur Notwendigkeit eines gerichtlichen Hinweises auf Erfordernis der Forderungsanmeldung nach § 9 Nr 2 ZVG, wenn nicht bereits im Zuschlagsversagungsantrag eine konkludente Anmeldung gesehen wirdZitiert von 1
- BFH, 13.12.2007 – II R 28/07Zitiert von 11
- LG Düsseldorf, 12.12.2011 – 25 T 368/11 B. 80 K 63/06 AG Düsseldorf
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist das Meistgebot von einem zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigten abgegeben worden, so findet § 74a keine Anwendung, wenn das Gebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte zusammen mit dem Betrage, mit dem der Meistbietende bei der Verteilung des Erlöses ausfallen würde, sieben Zehnteile des Grundstückswertes erreicht und dieser Betrag im Range unmittelbar hinter dem letzten Betrage steht, der durch das Gebot noch gedeckt ist.