Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 5
Stand: 10.06.2019
Die Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten bei dem Grundbuchamt gilt auch für das Verfahren des Vollstreckungsgerichts, sofern sie diesem bekannt geworden ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 5 ZVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 16.05.2013 – IX ZR 224/12Zwangsverwaltung: Nutzungsentschädigungsanspruch gegen die eine Wohnung in dem zwangsverwalteten Anwesen als Mieterin nutzende Ehefrau des Schuldners; Wirksamkeit des Mietvertrages gegenüber dem Zwangsverwalter bei unentgeltlicher Nutzung der Wohnung; Fortführung des Hausstandes durch den Schuldner; Umzug des Schuldners und seiner mitwohnenden Angehörigen in eine mietfrei zu überlassende kleinere WohnungZitiert von 6
- AG Frankenthal (Pfalz), 24.03.2025 – 5 K 13/24
- OLG Brandenburg, 24.03.2015 – 3 U 128/11Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.