Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 34
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 16.03.2015 – NotSt (Brfg) 2/14Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verletzung der Pflicht zur Abstimmung mit dem Treugeber vor Auskehr eines auf einem Anderkonto hinterlegten Grundstückskaufpreises
- OLG Frankfurt am Main, 27.10.2016 – 20 W 352/14Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Im Falle der Aufhebung des Verfahrens ist das Grundbuchamt um Löschung des Versteigerungsvermerks zu ersuchen.