Gesetze / Zeitverwendungserhebungsgesetz
ZVEG§ 1 Art und Gegenstand der Erhebungen
Stand: 01.07.2021
Ab dem Jahr 2022 werden Erhebungen über die Verwendung von Zeit durch natürliche Personen auf repräsentativer Grundlage als Bundesstatistik durchgeführt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 ZVEG →
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