Gesetze / Testamentsregister-Verordnung

ZTRV

§ 11 Nacherfassungen

Stand: 01.08.2021

Bund2 Fassungen

Wird festgestellt, dass eine verwahrte erbfolgerelevante Urkunde nicht im Zentralen Testamentsregister registriert ist, obwohl dies nach dem Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz vorgesehen war, ist die entsprechende Meldung von der Verwahrstelle nachzuholen.

§ 10 § 12